Quickborns brisante Finanzsituation

Haushaltskonsolidierung und finanzpolitische Lage Quickborns – Anstrengungen seit der

Kommunalwahl 2013

 

„ ... die nicht gegebene dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Quickborn ...“ (Innenministerium SH in den Jahren ́13 bis ́16) oder „ ... Quickborn hat mit die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Schleswig-Holstein ...“ (Statistik Amt Nord der Bundesländer SH und HH). Solche und weitere Prüfungsergebnisse von übergeordneten und zuarbeitenden Stellen im Land Schleswig-Holstein sind dem interessierten Lesern zu der finanziellen Entwicklung Quickborns inzwischen vertraut und werden auch von keiner der Quickborner Fraktionen in Frage gestellt.

 

Bei den Testaten der o. g. Behörden ist es an der Zeit zu fragen, welche Anstrengungen die Quickborner Politik seit der letzten Kommunalwahl (2013) unternommen hat, um die Herausforderungen zur Haushaltskonsolidierung zu lösen. Zumal diese Anstrengungen, diametral zu o. g. Prüfungsergebnissen, von den Fraktionen unterschiedlich dargestellt werden.

 

Vorweg: Um dem Interpretationsspielraum umgehend den Nährboden zu entziehen und einen identischen fachlichen Ausgangspunkt zu haben, soll auf einen zentralen Hinweis des für die Genehmigung des Haushaltes zuständigen Innenministeriums Schleswig-Holstein hingewiesen werden „.... die Stadt ihre Haushaltskonsolidierungsanstrengungen fortsetzen und intensivieren muss: Auch wenn hierfür vorrangig bei den Aufwendungen anzusetzen ist ...“. Diesen sachlich berechtigten Hinweis erteilte das Innenministerium mit den Haushaltsgenehmigungen für Quickborn für die Jahre 2014 bis 2016 durchgehend.

 

Für den Haushalt 2014 war es ausschl. die FDP Fraktion, die Vorschläge zur Aufwandsreduktion vorgelegt hatte, welche von den anderen Fraktionen abgelehnt wurden. Die Verwaltung selbst unterbreitete noch Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung, die allesamt die Erhöhung von Gebühren zur Folge hatten (Gebühren für Gartenabfall, Eintritt Freibad, Verwaltungsgebühren Stadt Quickborn, Benutzungsgebühren/-entgelte für Kindertageseinrichtungen plus eine generelle Liste mit Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung).

 

Für den Haushalt 2015 standen gleich drei interfraktionelle Gespräche, die bereits unmittelbar nach den Sommerferien ́14 begannen und ein Richtungsantrag der FDP, im Mittelpunkt. In Verbindung mit dem Richtungsantrag forderten die liberalen Quickborns für die Jahr 2015 und 2016 je eine Aufwandsreduktion in Höhe von rund € 500.000. Leider wurde der FDP Antrag abschließend in der Ratsversammlung vom 15.12.2014 mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt, obwohl die Reduktion des Aufwandes bereits in 2015 zu einer Stabilisierung der Finanzsituation Quickborns beigetragen hätte.

 

Ausdrücklich muss anerkennend erwähnt werden, dem Ziel folgend sachlich eine Lösung der Finanzsituation in Quickborn zu erarbeiten, dass es die SPD Fraktion war, die in den interfraktionellen Gesprächen erkannte, und sich dann der Position der FDP anschloss, dass im Haushalt Kürzungen zum Aufwand aus Makroökonomischer Sicht der sinnvollere Weg sind.

 

Nachdem die FDP Vorschläge zu den Einsparungen in den Jahren zuvor durch CDU und Grüne durch die Bank abgelehnt wurden, ohne das eigene Sparvorschläge gemacht wurden, verwies die FDP in den Gesprächen zum Haushalt 2016

mit Recht auf den Wählerauftrag, der bekanntlich die CDU mit 46,6% der Stimmen an oberster Stelle mit den Lösungen auch der finanziellen Probleme beauftragt hat.

 

Am Ende stand für die Bürger(Innen) und Betriebe Quickborns eine erneute Erhöhung der Grundsteuer B (CDU und Grüne) um 10 Basis-Prozente (wirksam ab 2015), plus das Versprechen, dass die Steuern bis zur kommenden Kommunalwahl nun nicht mehr erhöht werden sollen. Erwähnenswert ist dann noch ein Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen, der Mitte 2015 im Finanzausschuss vorgelegt wurde. Dieser Antrag trug den sinnigen Titel (Achtung !) „Maßnahmen zur Begrenzung und Rückführung der Schulden der Stadt Quickborn“. Dieser Antrag wurde dann allerdings durch die Antragstellenden Fraktionen im Laufe der folgenden Wochen und Monate nicht mehr verfolgt.

 

Soweit zu den Anstrengungen der Quickborner Fraktionen zum Thema Finanzen seit der Kommunalwahl 2013.

 

Bewertung und Ausblick

Die Erhöhung von Steuern und Gebühren helfen nicht bei der Lösung von strukturellen Haushaltsdefiziten bzw. bei überschuldeten Haushalten, da sie nicht das Kernproblem beseitigen. Sie haben die wirtschaftliche Wirkung einer kurzfristigen, kosmetischen Korrektur!

 

Diesen Makroökonomischen Sachverhalt beschrieb die FDP bereits in ihrem Richtungsantrag 2014. In Quickborn wurde im Jahr 2009 die Grundsteuer B um erhebliche 50 Basis-Punkte und drei Jahre (2012) später die Gewerbesteuer um 30 Basis-Punkte erhöht. Auch im Jahr 2012 hatten die Finanzpolitiker Quickborns die Aufgabe, ein strukturelles Defizit zu lösen. Das Defizit betrug damals rund € 2 Mio.. Wie bereits oben beschrieben, ist ab dem Jahr 2015 die Grundsteuer B erneut um 10 Basis-Punkte erhöht worden. Das strukturelle Haushaltsdefizit beträgt nun, trotz der erneuten Erhöhung, rund € 4 Mio.

 

Die Führung von öffentlichen Haushalten ist komplex und oft nur schwierig in ihren Wechselwirkungen zu durchschauen. Hilfestellung bei komplexen Sachverhalten kann die Reduzierung auf zentrale Bestandteile geben. Nimmt z. B. ein privater Haushalt ein Darlehen auf, so muss er dieses Geld mit Zinsen und Tilgung zurückzahlen. Dies gilt für öffentliche Haushalte auch. Gemäß dem Prüfbericht aus dem April ́16 des Innenministeriums SH hat Quickborn eine Verschuldung von rund € 44,5 Mio, mit stark steigender Tendenz. Bei einer durchschnittlichen Tilgung (ohne Zinsen) von € Mio 1,5 bis 2,5 per anno werden Jahrzehnte vergehen bis es Quickborn gelungen sein wird, die Verschuldung wieder abzubauen. Hoffentlich glaubt niemand, dass in den Jahren dazwischen nicht erneut z. B. Instandhaltungen an öffentlichen Bauten und ähnlich notwendig werden.

 

Ein anderes einfaches Beispiel: Wenn ein privater Haushalt größere Investitionen tätigen will, muss er i. d. R. bei den laufenden, permanenten Ausgaben Einsparungen vornehmen. Quickborn plant erhebliche Investitionen z. B. bei den örtlichen Schulen. Einschränkungen bei den regelmäßigen Aufwendungen, wie durch die FDP z. B. in 2014 gefordert wurden, lehnen insbesondere CDU und Grüne fortgesetzt ab.

 

Zurück zu den übergeordneten Prüfungsgremien auf Landesebene. Wenn eine Kommune keine Einsparungen vornehmen will, obwohl die zuständige Landesstelle wiederholt schreibt „... Haushaltskonsolidierungsanstrengungen ... vorrangig die Aufwendungen ...“ dann bleiben den übergeordneten Stellen ab dem Zeitpunkt x keine anderen Empfehlungen, als die Erhöhungen von Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer oder die Einführung bzw. die Umlegung einer neuen Steuer für die Bürger(Innen), z. B. der Niederschlagswassergebühr. Schaut man sich die Prüfberichte der letzten Jahre an, so erkennt man schnell, dass bis einschl. der Haushaltsgenehmigung 2014 keine Steuer- und Gebührenerhöhungen durch das Innenministerium gefordert wurden. Ab 2015 ändert sich dieser Sachverhalt !

 

An dieser Stelle ist die Frage erlaubt, wenn Aufwandsreduktionen abgelehnt werden, wie hoch sollen die weiteren Erhöhungen von Steuern und Gebühren denn ausfallen ? (Trotz anders lautender Versprechungen vor erst rund eineinhalb Jahren seitens der Grünen und der CDU.) Und kommen die Steuer- und Gebührenerhöhungen dann regelmäßig alle Jahre wieder, obwohl sie an den Grundmechanismen des strukturellen Defizits nichts ändern (s.o.)?!

 

Als den wesentlichen Punkt für die schwierige Haushaltslage erkennt die CDU das Finanzausgleichsgesetz (kurz: FAG, Vergleiche u. a. die Erklärung in der Ratsversammlung zum Jahresende 2015 durch den CDU Fraktionsvorsitzenden). In der Tat, das Gesetz, welches den Finanzausgleich zwischen den Kommunen und den Kreisen in Schleswig- Holstein regelt und bekanntermaßen durch die amtierende Landesregierung (SPD, Grüne und SSW) „gebaut“ wurde ist konzentrierter Mist!

 

Von hoher finanzpolitischer Priorität für die FDP Schleswig-Holstein ist eine komplette Überarbeitung der FAG-Novelle, mit dem Ziel, die Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben ordentlich erfüllen zu können.

 

Mit diesem Gesetz werden besonders engagierte und oder erfolgreiche Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung einer Kommune quasi umgehend wieder zunichte gemacht, da ein positives Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit in das FAG abgeführt werden muss. Die Motivation, nachhaltige und erfolgreiche Haushaltspolitik zu machen, läuft damit quasi

gegen null.

 

Bei einer Erhöhung von Steuern und Gebühren würden somit die wirtschaftlichen Ursachen für ein strukturelles Defizit nicht korrigiert werden (!), und zusätzlich ein mögliches positives Jahresergebnis einer Kommune kurzfristig auch noch dem FAG zum Opfer fallen (!). Natürlich kann eine Kommune regelmäßig Steuern und Gebühren erhöhen und somit die finanziellen Lasten an ihre Bürger(Innen) weiterreichen. Verhält sich eine Kommune bzw. die tätigen Kommunalpolitiker so, wirken die  inanziellen Lasten für den kommunalen Haushalt wie „eine Art durchlaufender Posten“.

 Bei den privaten Haushalten, also die Bürger(Innen), und den Gewerbetreibenden ist die wirtschaftliche Wirkung allerdings vollständig anders. Für sie stellen die steigenden Belastungen zunehmend existentielle Risiken dar. Dieses finanzielle Risiko für die Steuer- und Gebührenzahler Quickborns würden in absehbarer Zeit derart hoch werden, dass Ausfälle bei den Steuerzahlern die unausweichliche Folge wären. Diese Ausfälle müssten dann zusätzlich auf die noch Verbliebenden in einer Kommune verteilt werden. Gute Haushaltspolitik funktioniert gerade nicht so !

 

Wer sich das nun einfach machen möchte und sagt, das finanzielle Handeln bzw. deren Wirkungen hat in der Vergangenheit funktioniert und wird es in Zukunft weiter tun, der irrt bzgl. der wirtschaftlichen Grundmechanismen und bei der stark angestiegenen Verschuldung Quickborns in den letzten Jahren im Besonderen.

 

Die FDP Quickborns fordert umgehend die alternativlosen Einsparungen in den

 Aufwandspositionen zum Personal, den Sach- und Dienstleistungen und den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen.

 

Thomas Steffens für die FDP Fraktion

Bürgerliches Mitglied der FDP im Finanzausschuss Quickborns

01.06.2016

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0