Maßvolle Entwicklung der Bebauung entlang der Kieler Straße zwischen Wiesengrund und Marienweg verabschiedet.

In der Ratsversammlung am 31.08.2020 haben wir zusammen mit Bündnis90/Die Grünen und SPD mit einer Änderung der städtebaulichen Ziele für den aufzustellen B-Plan 109, eine maßvolle Entwicklungsmöglichkeit entlang eines Teilabschnittes der Kieler Straße auf den Weg gebracht. Es betrifft die östliche Straßenseite zwischen Wiesengrund und Marienweg, westlich der Bebauung Neutra-Siedlung. Der Beschluss korrigiert eine Entscheidung mit sehr restriktiven Vorgaben, die eine städtebauliche Entwicklung kaum zugelassen hätte.
Künftig soll die Bebauung mit bis zu zwei Geschossen plus Dachgeschoss und mit einer größeren Ausnutzungsmöglichkeit der Grundstücke möglich werden. Die Verwaltung hat die Vorschläge der antragstellenden Fraktionen (FDP, Bündnis90/Die Grünen, SPD) aufgegriffen und um Aspekte aus der brandneuen Studie Kieler Straße ergänzt. Damit wird z.B. gewährleistet, dass in der Optik die Gebäude sich zu Kieler Straße orientieren, quasi mit dem "Gesicht zur Straße". Die angrenzend gelegene Neutra-Siedlung wird durch die vorgesehene Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ausreichend geschützt.
Mit den jetzt verabschiedeten neuen städtebaulichen Zielen wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass in zentraler Lage mit fußläufiger Verbindung zur Innenstadt und Anbindung an den ÖPNV neuer Wohnraum entstehen kann.
Ein gemeinsamer Antrag von FDP, Bündnis90/Die Grünen und SPD war die Basis für die jetzt beschlossenen städtebaulichen Ziele:
  • Offene Bauweise
  • Ausgestaltung einer straßenraumgestaltenden Raumkant
  • Orientierung der Baukörper zum Straßenraum hin, bei Neuprojektierungen im Regelfall straßenbegleitend
  • Bebauung in zwei Vollgeschossen mit ausbaufähigem Dachgeschoss
  • Festlegung maximaler Trauf/Firsthöhen, differenziert nach Dachforme
  • Eine Regelung für die Bebauung in den zur „Neutra-Siedlung" hin orientierten hinteren Grundstücksteilen (z.B. Mindestabstand). Hierzu ist im Verfahren eine Abstimmung über denkmalschutzrechtliche Mindestanforderungen mit der Denkmalschutzbehörder zu erreiche
  • Klärung der Art der Nutzung in Bezug auf die Nutzungsperspektiven der Grundstücke im Geltungsbereich . Bei Nutzungsaufgabe der Gewerblichen Nutzung im Plangebiet Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA).

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